Jedenfalls konnte ich den Deppen, der nicht den extra farblich markierten Radweg am Bürgersteig nutzte, wegen Gegenverkehr bzw. Verkehrsinseln eine Zeit lang nicht überholen. Das war Dreck. Hab dann, als es doch ging, das Beifahrerfenster runtergelassen und geschrieen, er solle doch auf den Fahrradweg. Und da hat der blöde Typ doch glatt zurückgebrüllt, nächstes mal würde er mich, fette Sau (!), schlagen. Er ist also ausfällig geworden und hat gedroht, ich jedoch nicht. Krass, wie die Penner den Verkehr aufhalten, sich dann auch noch im Recht fühlen und andere Verkehrsteilnehmer beleidigen.
Verkehrsregeln sind halt für viele Radfahrer höchstens ein Vorschlag.
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Der Radfahrer hat sich doch an alle Verkehrsregeln gehalten. Den "Streit" hat Tohu begonnen.
Hm, wenn der Radfahrer nicht den Radweg benutzte, dann hat er sich aber nicht an die Regeln gehalten. Oder ist die Benutzung eines Radwegs freiwillig und nicht verpflichtend?
Was mir bei Radfahrern besonders auffällt, ist, wenn kein Radweg vorhanden ist, wird gerne der Bürgersteig benutzt, obwohl Radfahrer ab 12 Jahren in solchen Fällen verpflichtet sind, die Straße zu benutzen.
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Wenn er nicht per Beschilderung vorgeschrieben ist, ist die Benutzung freiwillig, ja. Selbst wenn da ein Schild steht, kann die Benutzung noch freiwillig sein, wenn der Radweg in schlechtem Zustand oder blockiert ist.
Fahren auf dem Bürgersteig kann je nach Beschilderung verboten, erlaubt oder sogar verpflichtend sein. Auch hier kommt es also drauf an.
Sie/Ihr
Storys:
(Civ 4 BASE 5.0): Die Geschichte des römischen Reiches (abgeschlossen)
(Civ 4 BASE 6.0): Das Reich der Mitte auf dem Weg durch die Geschichte (abgebrochen)
Hab mich mal schlau gemacht und das hier gefunden:
https://www.bussgeldkatalog.org/fahr...f-der-strasse/
Scheint also doch verpflichtend zu sein, außer für Kinder bis 8 Jahre inklusive Begleitperson.
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Aus deinem Link: "Weiterhin gilt: Ist der ausgewiesene Radweg nicht nutzbar, zum Beispiel weil dieser mit Scherben gespickt oder durch Mülltonnen verstellt ist, muss dieser nicht befahren werden."
Ach ja, die Vorgeschichte war im Radfahrerthread. Gibt bei Radwegen quasi verschiedene Abstufungen. Verpflichtend sind sie nur, wenn ein blaues Schild mit Fahrrad dort steht. Alles ohne entsprechendes Schild ist freiwillig, meist weil es nicht (mehr) heutigen Regularien entspricht oder der Weg so stark beschädigt ist, dass die verpflichtende Nutzung nicht mehr zumutbar ist.
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ist jedes Mal toll, dass das Handy beim Probealarm Riesenradau macht. Wenn man aber lesen will, um was es geht, ist der Meldetext nicht aufrufbar
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